Blickdichte Sichtschutzfolien für Firmen
Sichtschutz für Meetingräume und Büros
Lösungen für Ihr unternehmen
Mit online Shop und persönlicher beratung
Ein Geschäftsfeld, das sich in den Jahren weiterentwickelt hat…..
Wir bieten Ihnen konzeptionelle Bürolösungen für Sichtschutzfolien aller Art. Hierzu gehören Planung, Umsetzung und Realisierung Ihrer Wünsche. Auch die persönliche Montage Ihrer Glasdekorfolien durch unsere Mitarbeiter ist im Norden von Deutschland ist möglich. Haben Sie schon Lösungen oder benötigen Sie keine Hilfe, dann wird auch bei Ihrem Kauf über unseren Online-Shop, nichts dem Zufall überlassen.
Kennzeichnungsfolien für Glastüren
Um eine angenehme Atmosphäre am Arbeitsplatz zu schaffen, werden heutzutage viele Büros lichtdurchflutet. Das wird durch Stellungen von freien Glastrennwänden oder rahmenlosen Glastüren umgesetzt. Optisch wird dadurch eine gewisse Moderne erzeugt. Das birgt aber nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile.
Konzentrierte Mitarbeiter, abgelenkte Gäste, Kunden oder Patienten, erkennen auf den ersten Blick kaum noch eine Glastür oder eine Glastrennwand. Somit ist die Verletzungsgefahr extrem hoch. Um dem vorzubeugen, werden diese Glasflächen mit unseren Kennzeichnungsfolien in Sichthöhe markiert, sodass diese Flächen sofort erkannt werden können.
Arbeiten Sie in öffentlichen Gebäuden, Büros, Praxen oder Hotels? Besitzen Sie Glastüren? Dann sollen Sie eine Glastür Kennzeichnung vornehmen!
Markieren Sie Ihre Glastüren mit unterschiedlichsten Motiv-Formen als Durchlaufschutz, die sowohl als Sichtschutz oder als Schutz vor Verletzungen Ihrer Kunden, Mitarbeitern oder Patienten dienen.
Alle Kennzeichnungsfolien erhalten Sie auch mit einem neuartigen Kleber für eine schnelle unkomplizierte Verklebung und sind damit noch leichter zu verkleben (keine Trocknung, keine Blasen).
In Deutschland besteht eine Kennzeichnungspflicht für Büro Glastüren und Glaswände. Die Kennzeichnung kann durch ein von Ihnen zur Verfügung gestelltem Logo erfolgen, oder durch eine Vielzahl unserer grafischen Lösungen, die wir hier im Shop anbieten. Für Glastüren und Glaswände gelten nach BGV/R/1 3.2.5.3.3 folgende Anforderungen (Quelle: BGV):
(Auszug) 3. Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein. Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich durch eine sichtbare Kennzeichnung gekennzeichnet sein ….. Siehe auch BGI/GUV-I 669: Kennzeichnung Glastüren